Ratgeber

Edelstahl pflegen

Edelstahl Rostfrei Hinweis

Edelstahl wird wegen seiner Korrosionsbeständigkeit und wegen seines attraktiven Erscheinungsbildes eingesetzt. Um beides zu erhalten ist eine richtige Behandlung sowie eine regalmäßige Pflege notwendig.

Voraussetzung ist bei Edelstahl Rostfrei eine fachmännische Verarbeitung. So darf Eisen und Edelstahl nicht gemeinsam gelagert werden. Durch Eisenpartikel kann die Korrosionsbeständigkeit beeinträchtigt werden. Deshalb muss Stahl und Edelstahl räumlich voneinander getrennt werden. Auch ist darauf zu achten, dass das Werkzeug mit dem vorher Stahl bearbeitet worden ist, nicht für die Edelstahlverarbeitung verwendet wird.
 

Reinigung und Pflege

Edelstahl Rostfrei ist durch die Passivschicht auf der Oberfläche korrosionsbeständig. Um diese Beständigkeit zu erhalten, sollte gelegentlich (2 bis 3 Mal im Jahr) die Edelstahloberfläche mit geeigneten Pflegemitteln gereinigt werden.

Nach der Montage von Edelstahl Rostfrei muss, um den Schmutz (Eisenpartikel, Späne, Schleifstaub u.ä.) zu entfernen, eine Grundreinigung durchgeführt werden. Wir empfehlen unseren Edelstahl Pflegereiniger 1454. Diese Fremdkörper können die Passivschicht beschädigen und das Rosten beschleunigen.

Auch bei der Reinigung ist darauf zu achten, dass keine Putzutensilien zum Einsatz kommen, mit denen vorher Stahl gereinigt wurde.
 

Flugrost kann entstehen durch:

Umwelteinflüsse z. B.:
  • durch sauren Regen in Industrieregionen durch Luftverschmutzung
  • in Meeresnähe durch hohen Salzgehalt in der Luft
  • durch Tausalz, z.B. Spritzwasser in Straßennähe
  • durch Chlorwasser (V2A ist nicht geeignet in Schwimmbädern)

Montagebedingt:

  • Werkzeuge, mit denen vorher Stahl bearbeitet wurde, dürfen nicht für die Edelstahlverarbeitung verwendet werden.
  • Funkenflug beim Schleifen, der auf die Oberfläche gelangen kann
  • durch Berührung der Oberfläche mit bauchemischen Fremdkörpern (Kalk, Zement u.ä.)
  • aggressives Putzmittel
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP)

Ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) ist ein Verwendbarkeitsnachweis, der erteilt werden kann für ein Bauprodukt, deren Verwendung nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dient, oder für ein Bauprodukt, das nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden kann (§ 19 Abs. 1 Musterbauordnung). Aus der Bauregelliste A Teil 1, Teil 2 und Teil 3 ergibt sich im Einzelnen, für welche Produkte ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis erteilt werden kann. (DIBt Deutsches Institut für Bautechnik.) Ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis wird von einer bauaufsichtlich anerkannten Prüfstelle für nicht geregelte Bauprodukte oder Bauarten erteilt, wenn deren Verwendbarkeit nachgewiesen ist. Mit dem allgemeinen bauaufsichtichen Prüfzeugnis ist die Anwendbarkeit